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1332. März 8. Gora (Guhrau).

dom. Invoc. me.

Johann, Herzog von Schlesien. Herr von Steinau und Erbe des Königreichs Polen, bestätigt, dass Ritter Baltasar Donin (von Dohna), Hauptmann von Kröben, unter Zustimmung seines Bischofs (des Bischofs von Posen, wie eine spätere Stelle der Urk. zeigt) und unter Assistenz des Herrn Cornelius, Propstes in seiner Stadt Gora (Guhrau) und Custos districtus ejusdem, des Propstes Andreas in Osten, des Pfarrers Berchtold in Punitz und des Pfarrers Ansgar von Lüben, mit Rath seiner Freunde um des eigenen Seelenheils willen wie um des seiner Erzeuger, Brüder und Freunde der von weiland Maurus von Malta, der Stütze des Kreuzes und des Vertilgers des Heidenthums in Schlesien, errichteten und nachmals von Ludovicus Modestus reich dotirten Katharinenkirche in Guhrau zu den beiden Hufen Ackers in Alt-Guhrau neben dem Schlabitzer Wege, genannt fibig (Viehweg), die Kirche der Heiligen Jakob und Georg (in Alt-Guhrau), als jener allzunah hinzugefügt und inkorporirt hat, auch der Guhrauer Kirche noch zwei weitere Hufen jenen erwähnten beiden benachbart gegen Jasterzen (Jästersheim) zu gelegen, nach dem Tode seiner Tante Anna in Tschelazen (Tschiläsen) überweist, sowie auch die Oekonomie in der Guhrauer Vorstadt mit allen Scheuern, Baulichkeiten, Gärten und auch das Gut Tschiläsen selbst nebst Zubehör.

O. Z.


Die nur in späten Abschriften erhaltene Urk. ist abgedr. in Pez Thesaur. Anecdot. VI, 199 doch mit dem Jahre 1302. Oben unter No. 2703 ist dann die Vermuthung ausgesprochen, dass, wenn gleich die Jahreszahl 1302, wo Herzog Johann noch gar nicht regierte, undenkbar ist, man doch vielleicht nur die Auslassung der Zehnerjahreszahl voraussetzen und die Urk. einfach in 1322 oder 1332 einreihen könnte. Aber eine genauere Betrachtung der Urk. und ihrer dem XIV. Jahrh. ganz fremden Ausdrucksweise zwingt uns, die Urk. einfach als eine Fälschung viel späterer Zeit, wahrscheinlich des XVII. Jahrh., zu bezeichnen, womit dann auch der beste Kenner der älteren Guhrauer Gesch., Dr. Jungnitz, in der Schles. Zeitschr. XXXVI, S. 368 übereinstimmt. Dagegen wird die wirklich erfolgte Inkorporation der Kirche von Alt-Guhrau durch eine Urk. des Breslauer Bischofs Wenzel vom 5. Juni 1386 bezeugt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.